Deutsche Bausparkasse Badenia AG

CRS / FATCA

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) und CRS (Common Reporting Standard) dienen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen/länderübergreifenden Sachverhalten. Die zwischen den teilnehmenden Ländern vereinbarten Abkommen zur Umsetzung von FATCA und CRS regeln den gegenseitigen Datenaustausch zu Finanzkonten zwischen den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten. Steuerrelevante Kapitalerträge im Ausland sollen so transparent gemacht werden.

Daher sind alle deutschen Finanzinstitute verpflichtet, Daten über betroffene Konten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Von dort werden diese dann an den Staat der steuerlichen Ansässigkeit des Kontoinhabers übermittelt. Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort, Vertragsnummer, Kontostand zum Ende des Berichtsjahres und alle Arten von Kapitalerträgen (z.B. Zinsen).

Bei Vorliegen von Indizien auf eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland oder Eintreten von Änderungen, die eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland begründen können, ist der Kunde verpflichtet, sich im Rahmen einer Selbstauskunft zu seiner steuerlichen Ansässigkeit zu erklären. Dies können ein Wohnsitz im Ausland, eine ausländische Postanschrift, eine Telefonnummer mit ausländischer Vorwahl usw. sein.

Kunden können auch in mehreren Staaten steuerlich ansässig sein.

Insbesondere Staatsbürger der USA gelten auch dann als in den USA steuerlich ansässig, wenn sie in Deutschland oder einem anderen Staat wohnen und dort ebenfalls steuerlich ansässig sind. Eine steuerliche Ansässigkeit in den USA kann sich zudem u. a. aus dem Besitz einer US-Arbeitsgenehmigung (Greencard) oder einem Wohnsitz in den USA ergeben.

Sofern Sie unsicher sind, ob Sie von FATCA bzw. CRS betroffen sind, klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.