Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Am 08.09.2023 wurde die neue Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Mit dem Gesetz leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliches Heizen ein. Ab dem 01.01.2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energien eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten.
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Wen betreffen die Änderungen zum 01.01.2024?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Welche Heizungstechnologien sind möglich?
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die offizielle GEG-Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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